Rezeptanforderung

Rezeptanforderung

Seit dem 01. Januar 2024 sind wir gesetzlich verpflichtet elektronische Rezepte auszustellen. Weiterhin werden wir eine persönliche oder telefonische Bestellung der benötigten Medikamente entgegennehmen, zusätzlich bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit auch per Rezeptformular (Email) Medikamente zu bestellen.


Sie möchten sich weitergehend über das "eRezept" informieren?

Informationen über das "eRezept" erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung FAQ eRezept


Um eine für Sie bequeme und schnellstmögliche Rezeptausstellung sicherzustellen, beachten Sie bitte die Voraussetzungen.


Wichtig / Voraussetzungen

Wurde Ihre Versichertenkarte schon für das aktuelle Quartal in unserer Praxis eingelesen?

Bitte beachten Sie dass das "eRezept" erst nach Einlesen der Versichertenkarte im betreffenden Quartal freigegeben wird.

Bitte achten Sie auf genaue Angabe Ihres Namens und des benötigten Medikamentes. Bitte beachten Sie das für Neuverordnungen ein vorhergehendes Arztgespräch zwingend stattfindet. Statt Rezeptanforderung buchen Sie sich bitte einen Termin, gerne nutzen Sie unser Terminbuchungstool Doctolib.

Ausdrucke eines "eRezepts" zugehörigen "QR-Codes" und Weiterleitung an die Apotheken werden wir nur für immobile Patientinnen und Patienten oder in Ausnahmefällen anbieten. 


Bitte beachten Sie bei Ihrer Rezeptanforderung eine Vorlaufzeit von 24 Stunden bis zur Rezeptausstellung. Gleichzeitig beachten Sie bitte das sich die Ausstellung und Freigabe des "eRezept" verzögert, sollte das Einlesen der Versichertenkarte vor Freigabe für das aktuelle Quartal erforderlich sein.

Ihre Rezeptanforderung:

Ihre Nachricht an uns:

Bitte beachten Sie das keine medizinische Beratung über Email stattfinden kann. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an das Praxisteam vor Ort.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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