Aktuelles

Zusätzliche Impftage

Liebe Patientinnen und Patienten,


Laut RKI litten im Februar rund 7,5 Millionen an einer akuten Atemwegsinfektion, viele davon an der echten Grippe. Mit den gängigen und gut verträglichen Impfstoffen, kann in den meisten Fällen eine Infektion bzw. ein schwerer Verlauf vermieden werden. Die nächste Grippewelle kommt mit großer Sicherheit, daher empfehlen wir bereits im Herbst die Impfung.


Weitere Impfungen, die für Patienten und Patientinnen ab 60 Jahren empfohlen und von der Krankenkasse übernommen werden, sind gegen Lungenentzündung und Gürtelrose.

Die Impfung gegen RSV wird in Schleswig-Holstein von den Krankenkassen derzeit nur im Rückerstattungsverfahren übernommen.


Bitte sprechen Sie uns gerne an, viele Impfungen sind ohne Termin während der Sprechzeit möglich.


Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen alle 3 Jahre einen Gesundheitscheck. Bitte beachten Sie, dass die Laboruntersuchung nur den Blutzucker und Cholesterinspiegel umfasst.

Alle anderen Laborwerte werden entsprechend der Vorerkrankungen auf Kosten der Krankenkassen bestimmt. Weitere Wunschwerte, zu denen u.a. Vitamine, Spurenelement gehören, sind Selbstzahlerleistungen.

Auch regelmäßige Laboruntersuchungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht, müssen als Wunschleistungen betrachtet und so entsprechend abgerechnet werden.


Bitte vermeiden Sie unnötige Doppeluntersuchungen und halten damit die Kosten für unser Gesundheitssystem in ihrem eigenen Interesse im Rahmen, um einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge einzudämmen.


Hinweis:

Da es immer wieder zu Nachfragen, Bitten um Befundbeurteilung oder Laboranforderungen von Spezialwerten kommt, wollen wir auf diesem Wege schon im Vorfeld Mißverständnisse ausräumen:


Wir beurteilen keine Befunde (z.B. Darmanalysen, Laborwerte) oder Medikamente, die ein nichtärztlicher Heilpraktiker erhoben oder in Auftrag gegeben hat. Wer sich diese Leistungen teuer bezahlen läßt, möge, unseres Erachtens, auch die Kompentenz haben, diese zu beurteilen und entsprechende Therapien in die Wege zu leiten. Das GKV System ist nicht darauf ausgerichtet, um Verwirrungen durch Heilpraktiker wieder auszugleichen. Dies kann dann höchstens als Privatleistung abgerechnet werden.





Ihr Praxisteam Hausarztpraxis Waldenau


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Elektronische Rezepte verpflichtend seit dem 01. Januar 2024
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Im Sommer sind wir durchgängig für Sie da!
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